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Anlage
Vertrag
zwischen dem Heiligen Stuhl! und dem Saarland über die
Ausbildung von Lehrkräften für das Fach Katholische Reli
gion und über die Erteilung katholischen Religionsunterrichts
an den Schulen im Saarland
Die Auflösung der Pädagogischen Hochschule des Saarlande:
und die Übernahme derer Aufgaben durch die Universität
des Saarlandes haben die Vertragsschließenden bewogen —
auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen der
Konkordate zwischen dem Heiligen Stuhl und Preußen vom
14. Juni 1929 und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933
und unter Bezugnahme auf den Notenwechsel zwischen dem
Apostolischen Nuntius in Deutschland und dem Ministerprä-.
sidenten des Saarlandes vom 10. April’31. Mai und 1i
Juli.‘18. September 1974 -— die in ihren Verträgen über die
Errichtung eines Lehrstuhles für Katholische Theologie ar
der Universität des Saarlandes vom 9. April 196% und über
die Lehrerbildung vom 12. November 1969 enthaltenen Be
stimmungen durch eine angepaßte und ergänzende Regelung
zu ersetzen.
Zu diesem Zweck haben
der Heilige Stuhl.
vertreten durch seinen Bevollmächtigten, den Herrn Apostolischen
Nuntius in der Bundesrepublik Deutschland, Seine
Exzellenz Dr. Joseph Uha®, Titularerzbischof von Tharros,
und
das Saarland,
vertreten durch den Ministerpräsidenten, Herrn Werner
Zeyer,
nachstehenden Vertrag geschlossen.
Artikel 1
(1) An der Philosophischen Fakultät der Universität des Saar
landes besteht eine Fachrichtung Katholische Theologie.
(2) Aufgabe der Fachrichtung Katholische Theologie ist in
der Lehre insbesondere die Ausbildung von Lehrkräften für