199 —
Gesetz Nr. 1187
über die Zustimmung zu dem Vertrag zwischen dem Heiligen
Stuhl und dem Saarland über die Ausbildung von Lehrkräften
für das Fach Katholische Religion und über die Erteilung katholischen
Religionsunterrichtes an den Schulen im Saarland
Vom 26. Juni 1985
(Amtsbl. S. 793}
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen,
das hiermit verkündet wird:
5
(1) Dem in Saarbrücken am 12. Februar 1985 unterzeichneten
Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Saarland über
die Ausbildung von Lehrkräften für das Fach Katholische
Religion und über die Erteilung katholischen Religionsunterrichtes
an den Schulen im Saarland sowie dem dazugehörigen
Zusatzprotokoll vom selben Tage wird zugestimmt.
(2) Der Vertrag und das Zusatzprotokoll werden nachstehend
veröffentlicht.
$2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in
Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten des Vertrages treten $ 1 des Gesetzes
über die Errichtung von Lehrstühlen für katholische und
evangelische Theologie an der Universität des Saarlandes
vom 19. Juni 1968 (Amtsbl. S. 474) und das Gesetz über die
Zustimmung zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und
dem Saarland über die Lehrerbildung vom 11. März 1970
(Amtsbl. S. 276) außer Kraft.
(3) Der Tag, an dem der Vertrag und das Zusatzprotokoll
nach Artikel 12 des Vertrages in Kraft treten, wird vom Chef
der Staatskanzlei im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht.
Saarbrücken, den 9. Juli 1985
Der Ministerpräsident
Oskar Lafontaine
Der Minister
für Kultus, Bildung und Wissenschaft
Prof. Dr. Diether Breitenbach