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opus eximium 9)
opus valde laudabile (1)
opus laudabile 2
opus idoneum '3)
Die Bewertung mit dem Prädikat ‘opus eximium”‘ ist nur bei außergewöhnlich
guten Dissertationen möglich und bedarf einer besonderen Begründung. & 9
Abs. 7 bleibt unberührt.
(2) Mündliche Prüfungen werden mit folgenden Prädikaten bewertet, denen die
Wertzahlen 1 bis 3 zugeordnet sind:
sehr gut (1)
gut (2)
genügend 13)
nicht bestanden
3 13
Gesamtbeurteilung der Promotionsleistungen
(1) Nach der letzten mündlichen Prüfung entscheidet der Vorsitzende des Promotionsausschusses
über die Gesamtbeurteilung der Promotionsleistungen. Dabei
gehen die Wertzahl für die Dissertation vierfach, die Wertzahl für die mündliche
Prüfung im Hauptfach zweifach, die Wertzahlen für die mündlichen Prüfungen in
den Nebenfächern je einfach in die Gesamtbeurteilung ein. Das Ergebnis ist
durch Division der Summe mit der Zahl 8 bis auf eine Stelle hinter dem Komma
auszurechnen (ohne Runduna)
(2) Das Gesamtprädikat ‘summa cum laude’ (ausgezeichnet) wird erteilt, wenn
die Dissertation als ’opus eximium’ und die Leistung in der mündlichen Prüfung
im Hauptfach und in einem Nebenfach mit ‘sehr gut’, im anderen Nebenfach mit
mindestens ‘gut’ bewertet worden ist.
(3) In allen übrigen Fällen werden folgende Gesamtprädikate erteilt‘
magna cum laude (sehr gut) — bei einem Gesamtergebnis bis 1,4
cum laude (gut) bei einem Gesamtergebnis von 1,5 bis 2,4
rite (genügend) bei einem Gesamtergebnis von 2,5 und mehr
(4) Über die Gesamtbeurteilung wird eine Urkunde ausgestellt, die vom Universitätspräsidenten
und vom Dekan unterschrieben und mit dem Siegel der Fakultät
versehen ist. Sie enthält den Titel der Dissertation und ihre Bewertung sowie
das Gesamtprädikat.