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Zulassungsverfahren, Prüfungstermine
(1) Die Zulassung zur Eignungsprüfung cerfolgt.auf schrift:
chen Antrag. Der Antrag muß bis zum 31. März für das je
weils am 1. Oktober beginnende Studienjahr bei der Musikhochschule
des Saarlandes eingegangen sein. In begründeten
Fällen kann der Rektor der Musikhochschule Ausnahmen zu:
assen.
2) Dem Antrag sind beizufügen
I. der ausgefüllte und unterschriebene Anmeldebogen
2. ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf und drei Licht:
bilder
\, der Nachweis der erforderlichen Schulbildung ($ 2)
4. eine Geburtsurkunde
5. bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der gesetzlichen
Vertreter
ein Verzeichnis der für die Eignungsprüfung vorbereiteten
Werke ($ 3 i. V. m. der Anlage)
gegebenenfalls weitere Nachweise einer fuüchlichen Vorbildung
f
(3) Die Eignungsprüfung findet in der Regel einmal jährlich
im tetzten Monat der Unterrichtszeit des Sommersemesters
für das jeweils am 1. Oktober beginnende Studienjahr statt.
Die Prüfungstermine werden vom Rektor der Musikhochschule
festgesetzt und den Bewerbern spätestens drei Wochen
vor der Prüfung mitgeteilt
Prüfungskommission
(1) Die Durchführung der Eignungsprüfung obliegt einer
Kommission, Ihr gehören an der Leiter des Studienbereichs
Darstellende Kunst als Vorsitzender, der zuständige Fachbeteichsvorsitzende
sowie zwei Vertreter der betreffenden Fächer.
Im Falle der Verhinderung des Leiters des Studienbereichs
Darstellende Kunst oder des zuständigen Fachbereichsvorsitzenden
obliegen die Aufgaben nach Satz 1 deren
satzungsmäßigen Stellvertretern.
2) Die Fachvertreter werden vom Rektor bestimmt. Ist das