Full text : 1985 (0029)

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1S) Dem Zulassungsantrag zur Eignungsprüfung ($ 4) ist das
Zeugnis über die Prüfung für Katholische Kirchenmusikeı
(B-Prüfung) beizufügen

(6) Zur Bestimmung der Rangfolge für die Zulassung zum
Aufbaustudiengang wird eine Rangfolgenzahl festgelegt. Die
Rungfolgenzahl wird ermittelt indem der Zahlenwert der
Note der Fächer Orgelliteraturspiel, Orgelimprovisation und
Gemeindebegleitung sowie Chorleitung zusammengezählt
und durch die Zahl drei geteilt wird

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Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in
Kraft.

Der Minister
für Kultus, Bildung und Sport

Prof. Dr. Gerhard Zeitel
            
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