Full text : 1985 (0029)

116 —

sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend

= 13 bis 15 Punkte
— 10 bis 12,99 Punkte
7 bis 9,99 Punkte
4 bis 6,99 Punkte
nicht ausreichend = 0bis 3.99 Punkte.

(4) Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn der Bewerber
in den einzelnen Prüfungsleistungen des künstlerischen Teils
sowie in den Prüfungsleistungen II Nr. 3 und 4 des theoretischen
 Teils der Prüfung jeweils mindestens die Note „ausreichend“
 erhalten hat und das arithmetische Mittel der Noten
in den Prüfungsleistungen II Nr. 1 und 2 des theoretischen
Teils der Prüfung mindestens die Durchschnittsnote „‚ausrei:-chend‘
 ergibt.

(5) Legt der Bewerber aus Gründen, die er zu vertreten hat,
den künstlerischen oder theoretischen Teil der Prüfung nicht
oder nicht vollständig ab, gilt die Eignungsprüfung als nicht
bestanden. Hat der Bewerber die Verhinderung nicht zu vertreten,
 entscheidet die Prüfungskommission über das Nachholen
 der Prüfung oder Prüfungsteile. Eine Verhinderung im
Sinne des Satzes 2 und deren voraussichtliche Dauer sind unverzüglich
 schriftlich bei der Prüfungskommission geltend zu
machen und nachzuweisen, im Falle der Verhinderung wegen
Krankheit durch amtsärztliches Zeugnis.

(6) Das Ergebnis der Eignungsprüfung ist dem Bewerber
schriftlich mitzuteilen.

Rangfolge

Zur Bestimmung der Rangfolge für die Zulassung zum Studium
 wird eine Rangfolgenzahl festgelegt. Die Rangfolgenzahl
 wird ermittelt, indem der Zahlenwert der Note des Faches
 Orgel mit der Zahl 2, der Fächer Klavier, Gesang und
Musiktheorie mit der Zahl 1 malgenommen, zusammengezählt
 und durch 5 geteilt wird.

&

N

Niederschrift

Über den Verlauf der Eignungsprüfung ist eine Niederschrift
anzufertigen, die von allen Mitgliedern der Prüfungskommission
 zu unterzeichnen ist. Sie muß erkennen lassen, worauf
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.