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gliedert sich in einen künstlerischen und einen theoretischen
Teil. Die Prüfungsanforderungen im einzelnen folgen aus deı
Anlage |
Zulassungsverfahren, Prüfungstermine
(1) Die Zulassung zur Eignungsprüfung erfolgt auf schriftlichen
Antrag. Der Antrag muß bis zum 31. März für das je
weils am 1. Oktober beginnende Studienjahr bei der Musikhochschule
des Saarlandes eingegangen sein. In begründeten
Fällen kann der Rektor der Musikhochschule Ausnahmen zulassen.
(2) Dem Antrag sind beizufügen
|. der ausgefüllte und unterschriebene Anmeldebogen
2. ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf und drei Licht
bilder
3. der Nachweis der erforderlichen Schulbildung ($ 2}
4. eine Geburtsurkunde
5. bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der gesetzlichen
Vertreter
ein Verzeichnis der für die Eignungsprüfung vorbereiteten
Werke ($ 3 ı. V. m. der Anlage)
gegebenenfalls weitere Nachweise einer fachlichen Vorbilduns.
5.
(3) Die Eignungsprüfung findet in der Regel einmal jährlich
im letzten Monat der Unterrichtszeit des Sommersemesters
für. das jeweils am 1. Oktober beginnende Studienjahr statt
Die Prüfungstermine werden vom Rektor der Musikhochschule
festgesetzt und den Bewerbern spätestens drei Wochen
vor der Prüfung mitgeteilt
Prüfungskommission
(1) Die Durchführung der Eignungsprüfung obliegt einer
Kommission. Ihr gehören der Leiter des Studienbereichs Kir:
chenmusik als Vorsitzender, der zuständige Fachbereichsvorsitzende
sowie zwei Vertreter der betreffenden Fächer an. Im
Falle der Verhinderung des Leiters des Studienbereichs Kirchenmusik
oder des zuständigen Fachbereichsvorsitzenden
obliegen die Aufgaben nach Satz I deren satzungsmäßigen
Stellvertretern.