Full text : 1971 (0015)

3

Die Entscheidungen der beschließenden Ausschüsse sind unverzüglich dem Senat
mitzuteilen (Artikel 10 Abs. 3 der Universitätsverfassung).

5 19

Für die Verhandlungen der beschließenden Ausschüsse gelten, soweit diese Geschäftsordnung
 nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Universitätsverfassung
 und dieser Geschäftsordnung über die Verhandlungen des Senats sinn-Jemäß.


V. Schlußbestimmungen

5 20

(1) Von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung darf nur mit Zustimmung von
drei Viertel der Mitglieder des Senats abgewichen werden.
{2} Für die stellvertretenden Mitglieder des Senats gelten, soweit Stellvertretung
stattfindet, die Vorschriften über die Mitglieder des Senats.

Saarbrücken, 28. April 1971

Der Rektor
Professor Dr. H. Sitte
            
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