I) Erhält eine Kolleggeldpauschale nach Fußnote !) zur Besoldungsgruppe H 3 in Verbindung
mit der Vorbemerkung Nr. 3 zur Besoldungsordnung H des Saarländischen Besoldungsgesetzes
A 1
£rhält als Privatdozent oder Außerplanmäßiger Professor eine Kolleggeldpauschale nach
Fußnote 1) zur Besoldungsgruppe H 3 in Verbindung mit der Vorbemerkung Nr. 3 zur
Besoldungsordnung H des Saarländischen Besoldungsgesetzes
3) Als Außerplanmäßiger Professor
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1970 in Kraft.
Saarbrücken, den 23. Februar 1971
Der Minister
für Kultus, Unterricht und Volksbildung
Werner Scherer