Universitätslehrer (Lehrer für nicht wissenschafttiche Fächer an der Universität
des Saarlandes), soweit nicht in Besoldungsgruppe H 2 ?)2)
Nissenschaftlicher Assistent !)
)) Erhält als Privatdozent oder Außerplanmäßiger Professor eine Kolleggeldpauschale nach
Fußnote 2) zur Besoldungsgruppe H 2 in Verbindung mit der Vorbemerkung Nr. 3 zur
Besoldungsord nung H des Saarländischen Besoldungsgesetzes
2) Mit entsprechender Fachbezeichnung
Besoldungsgruppe H 2
Akademischer Oberrat an der Universität 2)
Oberarzt, soweit nicht in Besoldungsgruppe H 3 ?)
Oberassistent, soweit nicht in Besoldungsgruppe H 3 1)
Oberingenieur, soweit nicht in Besoldungsgruppe H 3 1)
Oberkonservator 2)
Oberkustos 2)
Lektor, soweit nicht in Besoldungsgruppe H 1 2)
Observator, soweit nicht in Besoldungsgruppe H 1 2)
Prosektor, soweit nicht in Besoldungsgruppe H 7 2)
Universitätsmusikdirektor, soweit nicht in Besoldungsgruppe H 1 2)
Universitätslehrer (Lehrer für nicht wissenschaftliche Fächer an der Universität
des Saarlandes), soweit nicht in Besoldungsgruppe H 1 1)2)
) Erhält eine Kolleggeldpauschale nach Fußnote 2) zur Besoldungsgruppe H 2 in Verbin
dung mit der Vorbemerkung Nr. 3 zur Besoldungsordnung H des Saarländischen Besot
dunasagesetzes
?) Erhält als Privatdozent oder Außerplanmäßiger Professor eine Kolleggeldpauschale nach
Fußnote 2) zur Besoldungsgruppe H 2 in Verbindung mit der Vorbemerkung Nr. 3 zur
Besoldunasordnung H des Saarländischen Besoldungsgesetzes
3) Mit entsprechender Fachbezeichnung
Besoldungsgruppe H 3
Akademischer Direktor an der Universität 3
Direktor des Instituts für Berufsfachkunde der Universität des Saarlandes 1
Direktor des Instituts für Leibeserziehung der Universität des Saarlandes *)
Leitender Oberarzt *)
Oberarzt, soweit nicht in Besoldungsgruppe H 2 1)3)
Oberassistent, soweit nicht in Besoldungsgruppe H 2 73)
Oberingenieur, soweit nicht in Besoldungsgruppe H 2 1) 3)