Unterrichtsveranstaltungen
E1} Die Hochschule vermittelt eine Ausbildung, die es dem Studierenden ermögicht,
den Wissensstoff und die Fähigkeiten zu erwerben, die in den in dieser
Verordnung vorgesehenen Prüfungen gefordert werden. Sie führt über die in den
Anlagen 1 bis 3 zu dieser Verordnung vorgesehenen praktischen . Übungen
hinaus Unterrichtsveranstaltungen durch, die diesem Zweck dienen. Bei der Ankündigung
der Unterrichtsveranstaltungen macht die Hochschufe kenntlich, daß
der Besuch dieser Unterrichtsveranstaltungen die Erreichung des Ausbildungsziels
fördert.
{2} Bei den praktischen Übungen soll die notwendige praktische Anschauung
gewährleistet sein. Soweit der Lehrstoff eine unmittelbare Unterrichtung in kleinen
Gruppen erfordert, soll dies angestrebt werden. Bei den praktischen Übungen
in den klinisch-praktischen Stoffgebieten soll die Unterweisung am Patienten
im Vordergrund stehen. Im übrigen soll der Unterricht, soweit zweck mäßig,nicht
am einzelnen Fachgebiet, sondern am Lehrgegenstand ausgerichtet werden.
(3) Der Studierende weist seine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den
in Absatz 1 genannten praktischen Übungen durch Bescheinigungen nach dem
Muster der Anlage 4 zu dieser Verordnung nach.
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Praktische Ausbildung in der Krankenanstalt
(1} Die praktische Ausbildung nach & 1 Abs. + Nr. 1 findet nach Bestehen des
Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung im letzten Jahr des Medizinstudiums
statt. Sie gliedert sich in eine Ausbildung von je vier Monaten
1. in Innerer Medizin
2. in Chirurgie und
3. wahlweise in einem der übrigen klinisch-praktischen Fachgebiete.
(2) Die Ausbildung nach Absatz 1 wird in den Krankenanstalten der Hochschule
oder in anderen von der Hochschule im Einvernehmen mit der zuständigen Gesundheitsbehörde
bestimmten Krankenanstalten durchgeführt.
(3) Auf die Ausbildung nach Absatz 1 werden Unterbrechungen bis zu insgesamt
vier Wochen angerechnet.
{4) Während der Ausbildung nach Absatz 1, in deren Mittelpunkt die Ausbildung
am Krankenbett steht, soll der Studierende die während des vorhergehenden
Studiums erworbenen ärztlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vertiefen und erweitern.
Er soll lernen, sie auf den einzelnen Krankheitsfall anzuwenden. Zur