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Änderung
der
Satzung des Handelsinstituts an der Universität
des Saarlandes
Vom 24. Juni 1970
Artikel 1
Die Universitäs des Saarlandes hat gemäß & 2 Abs. 2 des Universitätsgesetzes
in der Fassung vom 20. März 1964 (Amtsbl. S. 229) folgende Änderung der
Satzung .des Handelsinstituts an der Universität des Saarlandes vom 27. Juli
1957 (Dienstbl. S. 17) in der Fassung vom 24. Juli 1963 (Dienstbl. 1964 S. 3)
beschlossen:
1. In der Überschrift und in 8 1 treten an die Stelle der Worte:
“Handelsinstitut an der Universität des Saarlandes’
die Worte:
"Institut für empirische Wirtschaftsforschung an der Universität des Saar-Jlandes’.
2. In 8 2 Abs. 1 treten an die Stelle der Worte:
"die Aufgabe, Fragen des Handels wissenschaftlich zu erforschen
die Worte::
"die Aufgabe, empirische Wirtschaftsprobleme wissenschaftlich zu erforschen‘
3. In 8 2 Abs. 1 treten an die Stelle der Worte::
"die Handelswirtschaft zu fördern‘
die Worte: -
"die empirische Wirtschaftsforschung zu fördern”,
4. In 8 2 Abs. 1 werden als Satz 1 und Satz 2 hinzugefügt:
"Es hat mehrere Abteilungen. Neue Abteilungen können nach Berufung
weiterer Institutsdirektoren angegliedert werden“
5. In 8 5 Abs. 1 treten an die Stelle der Worte:
"Gesellschaft der Förderer des Handelsinstituts an der Universität des Saarlandes
e.V.”
die Worte:
“Gesellschaft der Förderer des Instituts für empirische Wirtschaftsforschung
an der Universität des Saarlandes e.V.”