Full text : 1970 (0014)

92

Änderung
der

Prüfungsordnung für Diplom-Volkswirte, Diplom-Kaufleute
und Diplom-Handelsiehrer

Vom 24. Juni 1970

Artikel 1

Die Universität des Saarlandes hat gemäß 8S& 2 Abs. 3 Satz 2 des Universitätsjgesetzes
 in der Fassung vom 20. März 1964 (Amtsbl. S 229) folgende vom
Minister für Kultus, Unterricht und Volksbildung bestätigte Änderung der
Prüfungsordnung für Diplom-Volkswirte, Diplom-Kaufleute und Diplom-Handelstehrer
 vom 28. Juni 1967 (Dienstbl. S 158 ff) beschlossen:

Dem 8 1 wird ein 4. Absatz hinzugefügt:

(4) Der Grad ’’Diplom-Handelstehrer‘” kann aufgrund der ’’Wissenschaftlichen
Prüfung für den höheren Dienst an kaufmännischen Schulen im Saarland
(1. Staatsprüfung)’ verliehen werden, sofern der Bewerber wenigstens zwei
Semester an der Universität des Saarlandes Wirtschaftswissenschaft studiert
hat und die erbrachten Prüfungsleistungen den gemäß dieser Prüfungsordnung
von Bewerbern um den Grad ’’Diplom-Handelsiehrer’” zu erbringenden Leistungen
 gleichwertig sind. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Fakultätsrat.
 Die Gleichwertigkeit kann für Prüfungen, die nach einer bestimmten
Prüfungsordnung abgeleat werden, allgemein festgestellt werden.

Artikel 2

Diese Änderung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Saarbrücken, den 24. Juni 1970

Der Rektor
Professor Dr. Sitte
            
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