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Ordnung
des
Studienkollegs bei der Universität des Saarlandes
(Kollegordnung)
Vom 1. Juni 1970
( — Fundstelle — )
Im Einvernehmen mit der Universität des Saarlandes wird folgende Kolleg
ardnung erlassen:
Die Aufgaben des Studienkollegs
Das Studienkolleg hat die Aufgabe, ausländischen Studierenden, deren Vorbildungsnachweis
einem deutschen Reifezeugnis nicht voll entspricht, die
erforderlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Hochschulstudium in
der Bundesrepublik zu vermitteln, Die ausländischen Studierenden erhalten
eine wissenschaftliche Grundausbildung, die mit der Prüfung zur Feststellung
der Hochschulreife abgeschlossen wird.
2. Die Arbeit im Studienkolleg verlangt, daß Lehrende und Studierende in
gegenseitiger Achtung vor der Persönlichkeit, der religiösen Überzeugung
der Nationalität und der politischen Anschauung des andern zusammen:
wirken.
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Voraussetzung für die Aufnahme
Das Studienkolleg ist in der Regel für Studierende mit einem Vorbildungsnachweis
der Bewertungsgruppe II! und gegebenenfalls I1 der Bewertungsvorschläge
für ausländische Bildungsnachweise bestimmt. Sie werden bei der Universität
des Saarlandes bedingt immatrikuliert und sind für die Dauer ihrer
Zugehörigkeit zum Studienkolleg vom Studium beurlaubt. Ein Anspruch auf
Aufnahme ins Studienkolleg besteht nicht.
Kenntnisse in der deutschen Sprache, die die Gewähr dafür bieten, daß der
ausländische Student mit Erfolg an den Lehrveranstaltungen des Studienkollegs
teilnehmen kann, müssen vor dem Eintritt in das Studienkolleg nachgewiesen
werden.