Universitätsbitfiothek
Saarbrücken
Änderung
der Anordnung über die Studienbegrenzung für das Studium
in der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
vom 24. Mai 1968
(Dienstblatt S. 59)
Vom 26. November 1969
Der Senat der Universität des Saarlandes hat gemäß S 5 Abs. 2 und 3 der
Immatrikulationsordnung vom 11. Januar 1967 (Dienstblatt S. 99 ff.) unter
Mitwirkung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und im Einverständnis
mit dem Minister für Kultus, Unterricht und Volksbildung folgende
Änderung der Anordnung über die Studienbegrenzung für das Studium in
der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät beschlossen, die hiermit
verkündet wird:
Artikel 1
S 4 Satz 2 erhält folgende Fassung:
"Sie betrifft erstmalig die Studenten, die im Wintersemester 1968/69 für ein
Fach der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät immatrikuliert worden
sind”
Artikel 2
Die Neufassung tritt mit ihrer Verkündung im Dienstblatt der Universität des
Saarlandes in Kraft
Saarbrücken, den 26. November 1969
Der Rektor
Prof. Dr. Sitte