Lehramt an berufsbildenden Schulen
{kaufm. und gewerbl, Richtung)
Limnologie
Maschinenbau (einschl. Schiff- und
Flugzeugbau)
Mathematik
Medizin
Metallkunde
Meteorologie
Mineralogie
Ozeanographie
Pharmazie
Pharmazie (Diplom)
Physik
Metallphysik
Psychologie
Raumplanung
Realschullehramt
Rechtswissenschaften
Sozialwissenschaften
Vermessungswesen
Veterinärmedizin
Volkswirtschaft
Wirtschaftsingenieurwesen
Zahnmedizin
Zuckertechnologie
Für nichtgenannte Fächer bestimmt der Kultusminister nach Abstimmung mit
dem Bundesminister des Innern die Förderunagsdauer.
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1. Wechsel des Studienfaches
Wechselt ein geförderter Student sein Studienfach aus Gründen, die der Förde:
rungsausschuß anzuerkennen vermag, so ist die Förderungswürdigkeit erneut
zu prüfen, Bei der Berechnung der Förderungsdauer für das neue Studienfach
werden die bisher geförderten Semester nur angerechnet, soweit sie dem Stu
denten als Fachsemester anerkannt werden.