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1. der Nachweis der in 8 3 Nr. 1.und 3 genannten Voraussetzungen,
2. eine Darstellung des Bildungsganges,
3. eidesstattliche Erklärungen darüber,
a) ob, wann und mit welchem Erfolg sich der Bewerber bereits früher eine!
Doktorprüfung unterzogen hat,
b) ob die als Dissertation vorgelegte Arbeit in einem anderen Verfahren
zur Erlangung der Doktorwürde vorgelegt worden ist,
c) daß der Bewerber die Arbeit selbständig verfaßt hat, keine anderen als
die von Ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt und die den
benutzten Werken wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen
kenntlich gemacht hat.
4. drei maschinengeschriebene oder gedruckte, geheftete oder gebundene und
mit Seitenzahlen versehene Exemplare der Dissertation.
(2) Der Antragsteller hat das Recht, zwei akademische Lehrer der Fakultät als
Berichterstatter vorzuschlagen.
(3) Soweit die Zulassung Entscheidungen des Promotionsausschusses (8 4 Abs.
1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, 8 5 Abs. 2 und 3, Anlage | zu dieser Ordnung) voraussetzt,
sind diese Entscheidungen spätestens mit der Zulassung zu beantragen.
(4) Über die Zulassung entscheidet der Dekan, in Zweifelsfällen der Promotionsauschuß.
(5) Die Zulassung kann versagt werden, wenn Umstände vorliegen, auf Grund
deren nach gesetzlichen Vorschriften ein erworbener Doktorgrad entzogen
werden könnte,
(6) Der Zulassungsantrag kann zurückgenommen werden, solange dem Bewerber
eine ablehnende Entscheidung über die Dissertation nicht zugegangen ist
oder die mündliche Prüfung noch nicht begannen hat. In diesem Falle gilt die
Dissertation als nicht eingereicht.
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Beurteilung der Dissertation
(1) Nach der Zulassung des Bewerbers bestellt der Dekan oder auf seinen Antrag
der PromotionsausschuR zwei akademische Lehrer zu Berichterstattern.
Einer der Berichterstatter muß ein akademischer Lehrer der Fakultät sein.
(2) Hat ein akademischer Lehrer der Fakultät den Bewerber als Doktoranden
angenommen, so ist er zum Erstberichterstatter zu bestellen. In anderen Fällen
soll einer der von dem Bewerber vorgeschlagenen akademischen Lehrer