Universität des Saarlandes
Senatskommission für die Förderung
des wissenschaftlichen Nachwuchses
Saarbrücken, den 18. 12. 1969
Merkblatt
zum Antrag auf Promotionsstipendien
Der Antrag ist, wie aus den Richtlinien hervorgeht, vom Bewerber selbst
nd nicht von einem seiner akademischen Lehrer zu stellen.
2.
Der Antrag ist in zweifacher Ausfertigung zu stellen. Eine Ausfertigung
soll an den Vorsitzenden der Senatskommission für die Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses an der Universität des Saarlandes, z.Z.
Herrn Professor Dr. Helmut Gätje, Saarbrücken, Institut für Orientalistik,
gerichtet ‚werden, Die andere Ausfertigung ist in den einzelnen Fakultäten
an folgende derzeitigen Mitglieder bzw. Mitgliedsvertreter zu richten:
Rechts- und Wirtschaftswissen- Frau Professor Dr. E. Liefmann-Keil,
schaftliche Fakultät: Saarbrücken, Institut für Sozial- und
Wirtschaftspolitik
Medizinische Fakultät:
Herrn Professor Dr. Dr. W. Zimmermann
Homburg, Institut für Hygiene und
Mikrobiologie
Philosophische Fakultät:
Herrn Professor Dr. Karl Klein,
Saarbrücken, Anglistisches Institut
Herrn Professor Dr. N. G. Schmahl,
Saarbrücken, Institut für Physikalische
Chemie.
Mathematisch-Naturwissenschaftliche
Fakultät:
ne
war
Antragsformulare sind in den Dekanaten erhältlich,