Full text : 1970 (0014)

) —

Anlage 11

zur Prüfungsordnung für Diplomsportlehrer des Sportwissenschaftlichen
Instituts der Hochschule des Saarlandes

(1) Die Gebühr für die Vorprüfung betragı

(2) Die Gebühr für die Hauptprüfung beträg

50,-- DM

120 ,-- DM

(3) Die Gebühr verfällt mit der Zulassung zur Prüfung

(4) Für die Wiederholung einer Prüfung werden die Gebühren nach Abs. 1 oder
Abs. 2 erhoben, auch wenn einzelne Prüfungsleistungen nicht wiederholt
werden.

(5) Der Vorsitzende des Prüfungsamtes kann mit Zustimmung des Vorsitzenden
des Kuratoriums die teilweise Rückerstattung von Gebühren genehmigen,
wenn das Prüfungsverfahren nach & 4 oder & 5 beendet worden ist.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.