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Anlage 11
zur Prüfungsordnung für Diplomsportlehrer des Sportwissenschaftlichen
Instituts der Hochschule des Saarlandes
(1) Die Gebühr für die Vorprüfung betragı
(2) Die Gebühr für die Hauptprüfung beträg
50,-- DM
120 ,-- DM
(3) Die Gebühr verfällt mit der Zulassung zur Prüfung
(4) Für die Wiederholung einer Prüfung werden die Gebühren nach Abs. 1 oder
Abs. 2 erhoben, auch wenn einzelne Prüfungsleistungen nicht wiederholt
werden.
(5) Der Vorsitzende des Prüfungsamtes kann mit Zustimmung des Vorsitzenden
des Kuratoriums die teilweise Rückerstattung von Gebühren genehmigen,
wenn das Prüfungsverfahren nach & 4 oder & 5 beendet worden ist.