138
S 14
Prüfungsfächer
(1) Die Hauptprüfung umfaßt:
1. Schriftliche Prüfungen (Klausuren) und mündliche Prüfungen in den
Fächern:
a) Pädagogik, Psychologie oder Soziologie unter Berücksichtigung des Sports
nach Wahl des Bewerbers, ,
b) Theorie und Geschichte der Leibesübungen,
c) Didaktik und Methodik der Leibesübungen,
d) Trainingsliehre,
e) Bewegungslehre der L&ibesübungen.
f) Sportmedizin,
2. Jeweils eine Lehrprobe und eine mündliche Prüfung in den zwei Schwerpunktfächern.
3. Eine weitere Lehrprobe und eine mündliche Prüfung in einem Fach, das
von dem Vorsitzenden des Prüfungsamtes bestimmt wird.
(2) Die Bearbeitungszeit für die Klausuren beträgt vier Stunden. Die mündlichen
Prüfungen dauern jeweils 30 Minuten, die Lehrproben 45 Minuten. Die mündlichen
Prüfungen sind institutsöffentlich, soweit ein Bewerber sich nicht dagegen
ausspricht. S 10 gilt entsprechend.
5 15
Ergebnis
(1) Die Hauptprüfung ist bestanden, wenn in den in S 14 Abs. 1 Nr. 1 aufgeführten
Prüfungsfächern und in den in Abs. 1 Nr. 2 und 3 vorgeschriebenen
Prüfungen mindestens die Note „ausreichend‘” erzielt worden ist.
(2) Nach bestandener Hauptprüfung wird dem Bewerber ein Diplom ausgestellt.
Das Diplom enthält:
1. alle Noten in den Prüfungsfächern der Vor- und Hauptprüfung,
2. eine aus dem arithmetischen Mittel gebildete Zwischennote für die Prüfungsfächer
nach 8 9 Abs. 1 Nr. 1,
3. eine aus dem arithmetischen Mittel gebildete Zwischennote für die Prüfungsfächer
nach 8 9 Abs. 1 Nr. 2 und 8 14 Abs. 1 Nr. 1,
4. eine aus dem arithmetischen Mittel gebildete Zwischennote für die Prü
fungsfächer nach S 14 Abs. 1 Nr. 2 und 3.
5. die Note für die Diplomarbeit,
6. eine Gesamtnote ,die aus dem arithmetischen Mittel der Zwischennoten
nach Nr. 2 bis 4 und der Note für die Diplomarbeit gebildet wird.
Das Diplom wird von dem Vorsitzenden des 'rufungsamtes unterzeichnet
(3) Das Diplom berechtigt zur Führung «des akademischen Grades „Diplom
Sportlehrer’‘