Full text : 1970 (0014)

Hi. Hauptprüfung für Diplom-Sportiehrer

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Zu Jassungsv oraussetzungen

Die Zulassung zur Hauptprüfung setzt voraus:
1. ein ordnungsgemäßes Studium von sechs Fachsemestern (s. Anlage 1). In
den beiden letzten Semestern soll der Bewerber am Sportwissenschaftlichen
 {Institut studiert haben, Im übrigen gilt & 8 Nr. 1 Satz 2 entsprechend;

2. das Bestehen der Vorprüfung;
3. eine wissenschaftliche Arbeit (Diplomarbeit), die mindestens mit der Note
„ausreichend‘” bewertet worden ist,
4. die Entrichtung der Prüfungsgebühr (s. Anlage 11).

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Diplomarbeit

(1) Mit der Diplomarbeit soll der Bewerber nachweisen, daß er befähigt ist, auf
wissenschaftlicher Grundlage selbständig zu arbeiten.

(2) Das Thema der Diplomarbeit wird dem Bewerber auf Antrag frühestens nach
Beendigung des 4. Semesters von dem von ihm gewählten akademischen Lehrer
als Referenten gestellt und vom Vorsitzenden des Prüfungsamtes unter Angabe
des Termins für die Ablieferung der Diplomarbeit mitgeteilt. Die Bearbeitungszeit
 beträgt sechs Monate.

(3) Auf begründeten Antrag kann der geschäftsführende Vorsitzende des Prüfungsamtes
 die Bearbeitungszeit verlängern oder gestatten, daß das Thema ohne
Anrechnung zurückgegeben wird,

(4) Die Arbeit wird vom Referenten und einem Zweitkorrektor, der auch akademischer
 Mitarbeiter sein kann, bewertet.

(5) Wird die Diplomarbeit nicht oder nicht fristgerecht eingereicht oder wird sie
nicht mindestens mit der Note ‚ausreichend‘ bewertet, so kann auf Antrag ein
zweites Thema gesteltt werden, Wird auch beim zweiten Versuch die Diplomarbeit
 nicht oder nicht fristgerecht eingereicht oder wird sie nicht mindestens mit
„ausrfeichend’’ bewertet, so kann ein drittes Thema nur mit Zustimmung des
Prüfungsamtes gestellt werden
(6) Der Bewerber hat der Diplomarbeit die schriftliche Erklärung beizufügen,
daß er die Arbeit selbständig und mit den angegebenen Hilfsmitteln angefertigt
har.
            
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