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Prüfungsfächer
(1) Die Vorprüfung umfaßt:
1. Je eine praktische und schriftliche Prüfung (Klausur) in allen Grund
fächern und in zwei Schwerpunktfächern der Leibesübungen (s. Anlage I)
Der Bewerber kann sich darüber hinaus in Zusatzfächern prüfen lassen
Hat der Bewerber seine Schwerpunktfächer aus den Grundfächern gewählt,
so findet die Prüfung nach Ableistung der für die Schwerpunktfächer
erforderlichen Pflichtsemester statt
2. Theoretische Prüfungen in den Fächern:
Anatomie, Hygiene und Organisationslehre.
{2) Die Bearbeitungszeit für die Klausuren beträgt zwei Stunden. Die Prüfungszeit
für die mündliche Prüfungen beträgt je Fach 20 Minuten; die Prüfungen sind
institutsöffentlich, soweit ein Bewerber sich nicht dagegen ausspricht.
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Gestrecktes Prüfungsverfahren
Die Prüfungsleistungen in den einzelnen Prüfungsfächern werden in der Regel
nicht in einem Prüfungstermin erbracht; dementsprechend wird der Bewerber zu
den Prüfungen in den einzelnen Prüfungsfächern gesondert zugelassen. Die Vorschriften
der 88 3 - 8 gelten mit der Maßgabe, daß die in S 3 Abs. 2 Nrn. 1 und 2
aufgeführten Unterlagen nur dem ersten Antrag auf Zulassung zur Prüfung in
einem Fach der Vorprüfung beizufügen sind.
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Ergebnis
(1) Die Vorprüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsfächern mindestens die
Note ‚ ausreichend” erzielt worden ist
(2) Nach bestandener Vorprüfung wird dem Bewerber eine Bescheinigung ausge:
händigt, die die Noten in den einzelnen Prüfungsfächern und eine Gesamtnote
enthält; die Gesamtnote wird aus dem arithmetischen Mittel der Noten in den
einzelnen Prüfungsfächern gebildet.