Full text : 1970 (0014)

(2) Dem Antrag sind beizufügen
1. das Reifezeugnis eines Gymnasiums der Bundesrepublik Deutschland ode:
West-Berlins oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis,
2. der Nachweis der Erfüllung der in den 88 8 oder 12 genannten Zulassungs
voraussetzungen.
(3) Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsamtes. Die Zu
lassung wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt.

(4) Die Zulassung zu einer Prüfung ist zu versagen, wenn der Bewerber eine
entsprechende Prüfung an anderen Hochschulen nicht bestanden hat und dort
von der Wiederholung ausgeschlossen worden ist.

Widerruf der Zulassung
(1) Das Prüfungsamt kann die Zulassung widerrufen
1. wenn sich herausstellt, daß wesentliche Voraussetzungen für die Zulassung
irrtümlich als gegeben angesehen worden sind,
2. wenn der Bewerber im Zulassungsantrag vorsätzlich oder grobfahrlässig
falsche Angaben gemacht hat.

(2) Der Widerruf der Zulassung hat zur Folge, daß das anhängige Prüfungsver
fahren als nicht durchgeführt gilt.

Ausschließung des Bewerbers

(1) Das Prüfungsamt kann einen Bewerber von der Prüfung ausschließen,

1. wenn er sich bei der Erbringung von Prüfungsleistungen einer Täuschung
oder eines Täuschungsversuches schuldig gemacht hat
2. wenn er eine oder mehrere Prüfungsleistungen ohne ausreichende Ent
schuldigung nicht oder nicht fristgerecht erbringt.
{2) Eine Erkrankung des Bewerbers gilt als ausreichende Entschuldigung im Sin
ne von Abs. 1 Nr. 2, wenn Prüfungsunfähigkeit durch amtsärztliches Attesi
nachgewiesen wird.

(3) Wird der Bewerber von der Prüfung ausgeschlossen, so gilt diese als nicht
bestanden, Eine Anrechnung bereits erbrachter Prüfungsleistungen auf die Wie:
derholungsprüfung erfolgt nicht.

{4) Ist der Bewerber für sein Fernblieiben von einzelnen Prüfungsleistungen aus
reichend entschuldigt, so kann er die versaumten Prüfungsleistungen im nächsten
Prüfungstermin nachholen.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.