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Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität des
Saarlandes verleiht den Grad eines Doktors der Wirtschaftswissenschaft (doctor
rerum politicarum für die Bewerber der volkswirtschaftlichen und der
politikwissenschaftlichen Richtung, doctor rerum oeconomicarum für die Bewerber
der betriebswirtschaftlichen Richtung) auf Grund eines Prüfungsverfahrens
(ordentliche Promotion) und die Würde eines Ehrendoktors der Wirtschaftswissenschaft
(doctor rerum politicarum honoris causa oder doctor rerum
oeconomicarum honoris causa) auf Grund hervorragender wissenschaftlicher
Leistungen oder Verdienste (Ehrenpromotion).
1. Ordentliche Promotion
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Promotionsausschuß
(1) Die ordentlichen Promotionsverfahren werden im Namen der Fakultät
von dem Wirtschaftswissenschaftlichen Promotionsausschuß der Fakultät
durchgeführt. Die Promotionsleistungen eines Bewerbers werden von Prüfern
beurteilt, die dem Promotionsausschuß nicht anzugehören brauchen.
(2) Dem Wirtschaftswissenschaftlichen Promotionsausschuß gehören an:
1
die akademischen Lehrer der Wirtschaftswissenschaft und der Politikwis
senschaft, die Mitalieder des Fakultätsrats sind.
2. drei promovierte akademische Mitarbeiter der Fakultät
Zur Mitgliedschaft nach Abs. 2 Nr. 2 und zur Vertretung dieser Mitgliede:
sind berufen:
1. die dem Fakultätsrat angehörenden akademischen Mitarbeiter, die Doktc
ren der Wirtschaftswissenschaft sind.
2. die Stellvertreter der Vertreter der akademischen Mitarbeiter im Fakultäts
rat, sofern sie Doktoren der Wirtschaftswissenschaft sind,
3. akademische Mitarbeiter, die vom Fakultätsrat mit einer Mehrheit von
zwei Dritteln der abaeagebenen Stimmen gewählt werden. Sie werden für