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Anderung
der Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität des Saarlandes
für die Promotion zum Doktor der Wirtschaftswissenschaft
Vom 15. Juli 1970
Die Universität des Saarlandes hat gemäß $& 2 Abs. 3 des Universitätsgesetzes
vom 26. März 1957 in der Fassung des Gesetzes vom 4. März 1964 (Amtsblatt
S. 225) folgende Änderung der Promotionsordnung der Rechts- und Wirt
schaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes für die Promotion
zum Doktor der Wirtschaftswissenschaft beschlossen, die nach Bestätigung
durch den Minister für Kultus, Unterricht und Volksbildung hiermit
verkündet wird:
Artikel 1
Die Promotionsardnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakul
tät der Universität des Saarlandes für die Promotion zum Doktor der Wirt
schaftswissenschaft erhält folgende Fassung: