I6 —
Änderung
der Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität des Saarlandes
für die Promotion zum Doktor des Rechts
Vom 15. Juli 1970
Die Universität des Saarlandes hat gemäß 8 2 Abs. 3 des Universitätsgesetzes
vom 26. März 1957 in der Fassung des Gesetzes vom 4, März 1964 (Amts -
blatt S. 225) folgende Änderung der Promotionsordnung der Rechts- und
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes für die
Fromotion zum Doktor des Rechts beschlossen, die nach Bestätigung durch
den Minister für Kultus, Unterricht und Volksbildung hiermit verkündet wird‘
Artikel 7
Die Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
der Universität des Saarlandes für die Promotion zum Doktor des Rechts
arhält folgende Fassung: