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im Nebentätigkeitsbereich sind bei der Fernsprechzentrale als Privatgespräche
anzumelden. Formblätter, Stempel und Siegel der Universitätskliniken, die
den Eindruck entstehen lassen könnten, daß es sich um Dienstverrichtungen
handelt, dürfen nicht benutz werden.
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Kostenregelung
(1) Die Universitätskliniken berechnen grundsätzlich
a) bei Patienten der 3. (allgemeinen) Pflegeklasse für ärztliche Leistungen,
Unterkunft, Verpflegung, Pflege sowie für Nebenleistungen den allgemeinen
Pflegesatz nach der jeweils geltenden Pflegesatzordnung,
5) bei Patienten der 1. und 2. Pflegeklasse für ärztliche Leistungen, Unterkunft,
Verpflegung und Pflege den Pflegesatz nach der jeweils geltenden
Pflegesatzordnung für die Sonderklassen, sowie für die Nebenleistungen,
z.B. Röntgenleistungen, EKG, EEG, diagnostische und therapeutische Eingriffe
usw. die Kosten nach den jeweils geltenden Nebenkostentarifen,
:) bei ambulanten Leistungen die Kosten nach den hierfür jeweils geltenden
Tarifen und Verträgen.
(2)
a) Bei Patienten der 1. und 2. Pflegeklasse, die die Behandlung durch den
Klinikdirektor besonders wünschen (Privatpatienten), berechnen die Universitätskliniken
abweichend von Abs. 1 für Unterkunft, Verpflegung und
Pflege den Pflegesatz nach der jeweils geltenden Pflegesatzordnung für die
Sonderklassen und für Nebenleistungen, z.B. Röntgenleistungen, EEG,
EKG, diagnostische und therapeutische Eingriffe usw. die allgemeinen und
besonderen Unkosten (Sachkosten) nach den jeweils geltenden Nebenkostentarifen
und Sonderregelungen. Mit diesem Entgelt werden grundsätzlich
die allgemeinen und besonderen Unkosten für die Inanspruchnahme von
Räumen, Einrichtungen, Material und Personal abaeaolten
Do) Bei ambulanter Untersuchung und Behandlung von Privatpatienten gelten
die Bestimmungen des Buchst. a} entsprechend.
(3) Die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 gelten bei Begutachtungen
entsprechend.