Full text : 1969 (0013)

1692

(4) Wesentliche Änderungen in der Nutzung der Räume sowie die Errichtung
von Laboratorien, Untersuchungseinrichtungen und dergleichen bedürfen der
vorherigen Zustimmung der Direktion.

(5) Geräte, Apparate, Instrumente und sonstige Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände
 dürfen ohne vorherige Zustimmung der Direktion nicht aufgestellt
 werden,

Nebentätigkeit des Klinik-/Institutdirektors in den Universitätskliniken

(1) Der Klinik-/Institutsdirektor ist berechtigt, für seine Nebentätigkeit
Räume, Einrichtungen, Material und Personal der Universitätskliniken in angemessenem
 Umfang in Anspruch zu nehmen.
{2) Die hiermit zusammenhängenden ärztlichen Leistungen, ärztlichen Sachleistungen
 und reinen Sachleistungen (besondere Unkosten) sind - soweit möglich
 - mit den Geräten und Einrichtungen der Universitätskliniken zu bewirken.
 Im übrigen gilt & 3 Abs. 2 Satz 2 und 3 entsprechend.
(3) In diesem Bereich stellt der Klinik-/Institutsdirektor den Bürobedarf
(Schreibmaterialien, Vordrucke, Postwertzeichen u.ä.) selbst. Ferngespräche
im Nebentätigkeitsbereich sind bei der Fernsprechzentrale als Privatgespräche
anzumelden. Formblätter, Stempel und Siegel der Universitätskliniken, die
den Eindruck entstehen lassen könnten, daß es sich um Dienstverrichtungen
handelt, dürfen nicht benutzt werden.

5

Kostenregelung

(1)

a) Bei Patienten der 1. und 2. Pflegeklasse, die die Behandlung durch den Klinikdirektor
 besonders wünschen (Privatpatienten), berechnen die Universitätskliniken
 für Unterkunft, Verpflegung und Pflege den Pflegesatz nach
der jeweils geltenden Pflegesatzordnung für die Sonderklassen und für Nebenleistungen,
 z.B. Röntgenleistungen, EKG, EEG, diagnostische und therapeutische
 Eingriffe usw. die allgemeinen und besonderen Unkosten (Sachkosten)
 nach den jeweils geltenden Nebenkostentarifen und Sonderregelungen.
 Mit diesem Entgelt werden grundsätzlich die allgemeinen und besonderen
 Unkosten für die Inanspruchnahme von Räumen, Einrichtungen,
            
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