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Anoranung
über die Zulassungsbeschränkung für das Studium der Pharmazie
Vom 11. Januar 1969
Der Senat der Universität des Saarlandes hat gemäß 8 6 der Immatrikulationsordnung
vom 11, Januar 1967 (Dienstblatt S. 99 ff.) unter Mitwirkung der
Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät im Einvernehmen mit dem
Minister für Kultus, Unterricht und Volksbildung folgende Anordnung beschlossen,
die hiermit verkündet wird:
N
Die Anordnung über die Zulassungsbeschränkung für das Studium der
Pharmazie vom 22. September 1967 (Dienstblatt S. 204/1966 ff.) findet in
ihren 88 1-5 auch Anwendung für das Sommersemester 1969.
2. Die Anordnung erhält einen neuen 8 6 mit folgendem Wortlaut:
“Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1969 in Kraft. Sie gilt bis zum
30. September 1969.
Für das Sommersemester 1969 können 10 Studienbewerber zugelassen
werden *
Saarbrücken, den 10. Februar 1969
Der Rektor
Professor Dr. Maihofer