339 —
C. Änderung der Satzung, Inkrafttreten, Übergangsvorschrift
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Änderung der Satzung
Die Satzung kann von der Mitarbeiterversammlung mit einer Mehrheit von
zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen geändert werden, Die Änderung bedarf
der Zustimmung des Senats und der Verkündung im Dienstblatt der
Universität,
5
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Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Dienstblatt der Universität
in Kraft.
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Übergangsvorschrift
Vertreter der akademischen Mitarbeiter, die gemäß Artikel 47 Absatz 5 der
Universitätsverfassung bereits gewählt wurden, bleiben im Amt.
Saarbrücken, den 6. November 1969
Der Rektor
Professor Dr. H. Sitte