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Erlaß zur Änderung der Verwaltungsordnung für die Universitätskliniken im
Landeskrankenhaus Homburg vom 31. Oktober 1968 (GMBI. Saar S. 359)
Vom 5. August 1969
(GMBI, Saar 1969, S. 456)
Die Verwaltungsordnung für die Universitätskliniken im Landeskrankenhau
Homburg wird wie folgt geändert:
x
W-1.
In 8 2 Abs. 1 werden
die |, Medizinische Universitätsklinik
die 11. Medizinische Universitätsklinik und Poliklinik
gestrichen und an ihrer Stelle eingesetzt:
"die Medizinische Universitätsklinik und Poliklinik‘
2. In 8 10 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
Sofern an einer Klinik/Institut mehrere Direktoren sind, bilden diese zusammen
ein Direktorium mit einem im zweijährigen Turnus wechselnden
Geschäftsführenden Direktor’.
3. In 8 11 Abs. 1 wird der Satz angefügt
"8 10 Abs. 1 Satz 2 gilt sinngemäß”.
4. In 8 12 Abs. 1 wird der Satz angefügt:
"8 10 Abs. 1 Satz 2 gilt sinngemäß”