Satzung
des Instituts für Berufsfachkunde der
Universität des Saarlandes
Vom 16, Juli 1969
Der Senat der Universität des Saarlandes hat in seiner Sitzung vom 16. Juli
1969 gemäß Artikel 5 der Verfassung der Universität des Saarlandes vom
9. Januar 1969 folgende Satzung des Instituts für Berufsfachkunde beschlossen,
die hiermit verkündet wird:
An der Universität des Saarlandes besteht als universitätsunmittelbares Institut
das "Institut für Berufsfachkunde der Universität des Saarlandes’.
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1) Dem Institut für Berufsfachkunde obliegt die Organisation und Durch-Führung
des Studiums für das Gewerbelehramt.
’2) Das Studium am Institut für Berufsfachkunde bildet eine eigene Studienrichtung
im Sinne des 8 12 der immatrikulationsordnung.
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Der Institutsdirektor wird vom Senat gewählt und vom Rektor bestellt. Ihm
obliegt im Rahmen dieser Satzung die Leitung des Instituts.
S
(1) Der Senat bildet eine Senatskommission für das Institut für Berufsfachkun
de,
‚2) Der Senatskommission obliegt es,
I. die Lehrveranstaltungen des Instituts zu koordinieren und das Lehrpro-Jaramm
zu gewährleisten,