Full text : 1969 (0013)

Satzung
des Instituts für Berufsfachkunde der
Universität des Saarlandes
Vom 16, Juli 1969

Der Senat der Universität des Saarlandes hat in seiner Sitzung vom 16. Juli
1969 gemäß Artikel 5 der Verfassung der Universität des Saarlandes vom
9. Januar 1969 folgende Satzung des Instituts für Berufsfachkunde beschlossen,
 die hiermit verkündet wird:

An der Universität des Saarlandes besteht als universitätsunmittelbares Institut
das "Institut für Berufsfachkunde der Universität des Saarlandes’.

57

1) Dem Institut für Berufsfachkunde obliegt die Organisation und Durch-Führung
 des Studiums für das Gewerbelehramt.
’2) Das Studium am Institut für Berufsfachkunde bildet eine eigene Studienrichtung
 im Sinne des 8 12 der immatrikulationsordnung.

533

Der Institutsdirektor wird vom Senat gewählt und vom Rektor bestellt. Ihm
obliegt im Rahmen dieser Satzung die Leitung des Instituts.

S

(1) Der Senat bildet eine Senatskommission für das Institut für Berufsfachkun
de,

‚2) Der Senatskommission obliegt es,
I. die Lehrveranstaltungen des Instituts zu koordinieren und das Lehrpro-Jaramm
 zu gewährleisten,
            
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