Full text : 1969 (0013)

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Il. Förderungsfähige Maßnahmen

Zuwendungen können gewährt werden in der Form von
(1) Vergütung für Tutoren in Studentenwohnheimen:

(2) Verfügungsmittel für Veranstaltungen der.Heimgemeinschaft, die.der Auf
gabenstellung des Tutorenprogramms dienen.

111. Vergütung der Tutoren

(1) Die‘ Tutoren’ erhalten eine monatliche Vergütung in Höhe von 300,— DM
Die Vergütung wird das ganze Jahr über gezahlt.

(2) Der Träger des Studentenwohnheimes gewährt den Tutoren Unterkunft
im Heim. Die Miete hierfür bestreitet der Tutor aus der Vergütung.

IV. Veranstaltungen für die Heimgemeinschaft

(1) Veranstaltungen gem. Ziff. I! 2 sind:

a) Allgemeinbildende Veranstaltungen (Vorträge und Diskussionen, in denen
sich Heimbewohner um allgemeinbildende, auch politische Themen bemühen).


b) Gesellige und sportliche Veranstaltungen.
c) Musische Veranstaltungen (z.B. Theater- und Museumbesuche, Lichtbilder
vorträge in angemessenem Umfang, Reisen zu Kunstschätzen und Bau
denkmälern).

d) Arbeitsgemeinschaften (sich wiederholende Zusammenkünfte von Studenten,
 die sich für eines oder mehrere Themen interessieren und sie aktiv bearbeiten;
 in Frage kommen wissenschaftliche, politische, musische Themen.
Basteln und handwerkliche Tätigkeiten). i

(2) Die Veranstaltungen sollen sachverständig. geleitet und sorgfältig ausge:
ertet werden

(3) Die Veranstaltungen stehen außer den Heimbewohnern auch anderen
Studierenden offen.

(4) Die Tutoren sollen sich bemühen, die Veranstaltungen dem Semesterrhythmus,
 d.h. der im Laufe des Semesters in aller Regel unterschiedlichen
Belastung der Studierenden durch ihr Fachstudium anzupassen.
            
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