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Diese Anordnung tritt mit der Verkündung im Dienstblatt der Universität des
Saarlandes in Kraft. Sie gilt bis zum 30. Juni 1970.
Saarbrücken, den 23. Juli 1969
Der Rektor
Professor Dr. Maihofer
Für das Studienjahr 1969/70 sind insgesamt zuzulassen
für das Fach Soziologie
für das Fach Psychologie
für das Fach Germanistik
für das Fach Romanistik
für das Fach Anglistik
für das Fach Geschichte
für das Fach Geographie
60 Studienanfänger
35 Studienanfänger
120 (140) *) Studienanfänger
120 (140) *) Studienanfänger
100 (120) *) Studienanfänger
100 (120) *) Studienanfänger
70 Studienanfänger
Darüber hinaus können Studierende höherer Semester bis zu 25 Prozent der
oben genannten Zahlen zugelassen werden.
Das Einvernehmen mit dem Minister für Kultus, Unterricht und Volksbildung
über die Anordnung ist gemäß 8& 6 der Immatrikulationsordnung am 23. Juli
1969 hergestellt worden. Die Frist nach 8 4 Abs. 1 der Anordnung (Anmeldeund
Immatrikulationsfrist) läuft vom 23. Juli 1969 bis 15. August 1969.
*) Die in Klammern angegebenen Zahlen gelten, wenn die im Stellenplan 1969
vorgesehenen Stellen rechtzeitig bewilligt und besetzt werden können.
Saarbrücken, den 23. Juli 1969
Der Rektor
Professor Dr. Maihofer
Anordnung
über die Zulassungsbeschränkung für das Studium einzelner Studienfächer
in der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Vom 223. Juli 1969
Der Senat der Universität des Saarlandes hat gemäß 8 6 der Immatrikulationsordnung
vom 11. Januar 1967 (Dienstblatt S. 99ff.) unter Mitwirkung der
Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät im Einvernehmen mit dem
Minister für Kultus, Unterricht und Volksbildung folgende Anordnung beschlossen.
die hiermit verkündet wird:
Der Zugang zum Studium einzelner Studienfächer in der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen
Fakultät wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen
beschränkt.