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Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Promotionsausschuß. Der Promotionsausschuß
kann von dem Erfordernis der Prädikatsnote Befreiung gewähren,
wenn ein Professor oder Privatdozent der Fakultät die Befreiung wegen
besonderer anderweitiger rechtswissenschaftlicher Leistungen des Bewerbers
befürwortet und sich bereit erklärt, den Bewerber als Doktoranden anzunehmen,
(2) Der Bewerber muß mindestens zwei Semester an der Fakultät oder am
Europa-Institut der Universität des Saarlandes studiert und in jedem dieser
Semester an mindestens einem rechtswissenschaftlichen Seminar erfolgreich
teilgenommen haben. Der Promotionsausschuß,kann von diesen Erfordernis:
sen Befreiung gewähren.
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Dissertation
(1) Die Dissertation muß dem Gebiet der Rechtswissenschaft entnommen und
eine selbständige wissenschaftliche Leistung sein.
(2) Der Promotionsausschuß kann dem Bewerber gestatten, die Dissertation
in einer anderen als der deutschen Sprache vorzulegen.
(3) Eine Abhandlung, die der Bewerber in einem anderen Verfahren zur Erlangung
eines akademischen Grades vorgelegt hat, wird als Dissertation
nicht entgegengenommen.
SR
Antrag auf Zulassung
(1) Die Zulassung zum Promotionsverfahren ist schriftlich bei der Fakultät zu
beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
1. der Nachweis der Erfüllung der in 8 2 Nr. 2 und 4 genannten Voraussetzungen,
soweit nicht ein Antrag nach Absatz 2 gestellt wird,
2. ein Lebenslauf mit der Darstellung des Bildungsganges,
3. ein polizeiliches Führungszeugnis.
4. eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers, daß er die Dissertation
selbständig verfaßt und andere Quellen und Hilfsmittel als die in ihr angeführten
nicht benutzt und daß er die Dissertation nicht in einem anderen
Verfahren zur Erlangung eines akademischen Grades vorgelegt hat,
5. eine eidesstattliche Versicherung darüber, ob, wann und mit welchem Erfolg
sich der Bewerber bereits früher einer Prüfung zur Erlangung des erstrebten
Doktorgrades unterzogen hat,
6. drei maschinengeschriebene oder gedruckte, geheftete und mit Seitenzahlen
versehene Exernplare der Dissertation.