— 2208 —
Ordnung
zur Änderung der Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität des Saarlandes für die
Promotion zum Doktor der Wirtschaftswissenschaft
Vom 11. Juni 1969
Der Fakultätsrat der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät hat
am 4, Juni 1969 die nachfolgend verkündete Änderung der Promotionsordnung
der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des
Saarlandes für die Promotion zum Doktor der Wirtschaftswissenschaft vom 5.
Dezember 1966 (Dienstblatt S.84) beschlossen. Der Senat hat sie am 11. Juni
1969 mit der Maßgabe verabschiedet (Art.18 Abs.2 Satz 2 der Universitätsverfassung,
daß die verabschiedete Ordnung am 30. Juni 1970 außer Kraft tritt.
Der Minister für Kultus, Unterricht und Volksbildung hat die Ordnung am 24.
Juni 1969 bestätigt (& 2 Abs. 3 Satz 2 des Universitätsgesetzes). Die Ordnung
wird hiermit bekannt gemacht:
Übersicht
51
I. Ordentliche Promotion
52 Voraussetzungen der Zulassung
83 Abgeschlossenes Studium
54 Dissertation
85 Antrag auf Zulassung
86 Beurteilung der Dissertation
87 Prüfungsausschuß
88 Mündliche Prüfung: Verfahren
89 Mündliche Prüfung: Gegenstand
8 10 Disputation
8 11 Gesamtbeurteilung der Promotionsleistungen
8 12 Ungültigkeit der Promotionsleistungen
5 13 Vervielfältigung der Dissertation
814 Vollziehung der Promotion
8 15 Erneuerung der Promotionsurkunde
5 16 Entziehung des Doktorgrades
11. Ehrenpromotion
517