Full text : 1968 (0012)

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5. Studienbericht
Der nach Nr. 3 und 4 geförderte zugewanderte Student hat dem Förderungsausschuß
 jeweils zu Semesterbeginn einen Bericht über den Verlauf des
Studiums im vorangegangenen Semester unter Beifügung der während des
Semesters erworbenen Zwischenzeugnisse, Übungs-, Praktika- und Seminarscheine
 vorzulegen. Ergeben diese Unterlagen Zweifel, ob das Studium erfolgreich
 abgeschlossen wird, ist neuerlich eine Eignungsfeststellung vorzunehmen.
 Die Förderung ist jedoch bis zur Entscheidung hierüber weiter
zu bewilligen.

IV. Bedürftigkeitsvorausseizungen

Verweis auf Teil C

Die Bedürftigkeit wird nach Teil C festgestellt.

2.

Außergewöhnliche Belastung

Bei der Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen nach Teil C Abschnitt
 [I Nr. 5 ist, sofern der Antragsteller mit seinen Unterhaltsverpflichteten
 gleichzeitig zugewandert ist, zu berücksichtigen, daß diese in aller
Regel im fortgeschrittenen Alter eine berufliche Existenz erneut aufbauen,
ainen Hausstand gründen und für ihr Alter vorsorgen müssen.

V. Förderungsdauer

Die Förderungsdauer bestimmt sich nach Teil D. Haben sich wegen der notwendigen
 Anpassung an die andersartigen Studienbedingungen in der Bundesrepublik
 Verzögerungen im Studium ergeben, kann der Förderungsausschuß
die Liste in Teil D Abschnitt II bis zu zwei Semestern überschreiten.

VI. Darlehensvergabe

Zugewanderte Studenten erhalten den Förderungsbetrag während der ersten
drei Semester ihres Studiums in der Bundesrepublik als Stipendium. Die Vorschrift
 in Teil A Abschnitt Ill Nr. 1c) findet erst ab dem 4. Studiensemester in
der Bundesrepublik Anwendung.

Vil. Ausschluß aus der Förderung

Zugewanderte Studenten, die aus der Förderung ausgeschlossen werden, sind
vom Förderungsausschuß der Otto-Benecke-Stiftung e. V. namhaft zu machen,
die sich um weitere Hilfen zur Eingliederung des Zugewanderten bemühen wird.

H. Liste der Hochschulen

Bundes- und Landesmittel werden für die Förderung der Studenten an folgenden
 Hochschulen zur Verfügung gestellt:

1. Universitäten:
1. Baden-Württemberg
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Ruprecht-Karl-Universität Heidelberg
            
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