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Anordnung
über die Zulassungsbeschränkung für das Studium der Soziologie
in der Philosophischen Fakultät
vom 1. Juli 1968
Der Senat der Universität des Saarlandes hat gemäß 8 6 der Immatrikulationsordnung
vom 11. Januar 1967 (Dienstblatt S. 99 ff.) unter Mitwirkung der Philosophischen
Fakultät im Einvernehmen mit dem Minister für Kultus, Unterricht
und Volksbildung folgende Anordnung beschlossen, die hiermit verkündet wird:
', Die Anordnung über die Zulassungsbeschränkung für das Studium einzelner
Studienfächer in der Philosophischen Fakultät vom 6. Dezember 1967
(Dienstblatt S. 39/68 ff) in der Fassung der Anordnung vom 12. Juni 1968
erhält in 8 1 Abs. 2 eine Ziffer 7 mit dem Wortlaut: „7. Das Fach Soziologie“
S$ 6 Abs. 2 der Anordnung erhält einen neuen letzten Halbsatz mit dem
Wortlaut:
Für das Studium der Soziologie 40 Studienbewerber
8 6 Abs. 3 der Anordnung erhält einen neuen letzten Halbsatz mit dem
Wortlaut:
Für das Studium der Soziologie
$ 6 Abs. 4 der Anordnung erhält einen neuen letzten Halbsatz mit dem
Wortlaut:
Für das Studium der Soziologie
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Saarbrücken, den 1. Juli 1968
Der Rektor
Professor Dr. Maihofer
Herausgegeben von der Universität des Saarlandes. Druck: Druckerei der Saar-Zeitung,
Saarlouis, Kleiner Markt 4, Telefon 51 37.