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Schlußbestimmung
Diese Ordnung tritt am 1. des auf die Veröffentlichung im Dienstblatt der Universität
des Saarlandes folgenden Monats in Kraft. Sie betrifft erstmalig die
Studenten, die im Sommersemester 1968 für ein Fach der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen
Fakultät immatrikuliert worden sind.
Saarbrücken, den 24. Mai 1968
Der Dekan
Professor Dr. Söhngen