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Änderung
der Prüfungsordnung für Diplom-Physiker
vom 10. Juni 1960 (Dienstbl. S. 66)
ergänzt am 13. März 1964 (Dienstbl. S. 6)
geändert am 12. Februar 1965 (Dienstbl.S. 8)
und am 21. April 1965 (Dienstbl. S. 13)
vom 17 Januar 1968
Die Universität hat gemäß 8 2 Abs. 3 Satz 2 des Universitäts-Gesetzes in der
Fassung vom 4. März 1964 (Amtsblatt S. 229) folgende Änderung der Prüfungsordnung
für Diplom-Physiker erlassen, die nach Bestätigung durch den Minister
für Kultus, Unterricht und Volksbildung hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Die Prüfungsordnung für Diplom-Physiker wird wie folgt geändert
In 8 6 Abs. 3 Buchstabe d) wird das Wort „Reine“ gestrichen, Buchstabe e)
antfällt.
2.
In $ 14 Abs. 1 werden die Buchstaben c) und d) ersetzt durch folgenden
neuen Buchstaben c)
‚C) zwei Fächer, die verschiedenen der folgenden Gruppe entnommen sein
müssen:
Gruppe 1:
Gruppe 2:
Gruppe 3:
Gruope 4:
Angewandte Physik und Elektrotechnik
Metaliphysik
Kristallographie
Biophysik
Mathematik
Physikalische Chemie
Theoretische Festkörperphysik“.
Artikel 2
Die Änderung tritt mit dem ersten des Monats, der auf die Veröffentlichung im
Dienstblatt der Universität des Saarlandes folgt, in Kraft.
Saarbrücken, den 17. Januar 1968
Der Rektor
Professor Dr. Maihofer