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Anordnung
über die Zulassungsbeschränkung für das Studium
der Pharmazie
vom 12. Juni 1968
Der Senat der Universität des Saarlandes hat gemäß 8 6 der Immatrikulationsordnung
vom 11. Januar 1967 (Dienstblatt S. 99 ff.) unter Mitwirkung der
Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät im Einvernehmen mit dem Minister
für Kultus, Unterricht und Volksbildung folgende Anordnung beschlossen,
die hiermit verkündet wird:
Mit Rücksicht auf die vorhandenen Lehrkräfte, Hörsäle, Instituts- und Seminareinrichtungen,
deren Größe bzw. Anzahl einen ordnungsgemäßen Lehr- und
Forschungsbetrieb anders nicht zulassen, werden zum Wintersemester 1968/69
für das Studium der Pharmazie keine Bewerber zur Aufnahme des Studiums
angenommen.
Saarbrücken, den 12. Juni 1968
Professor Dr. Maihofer