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Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt am 1. des auf die Veröffentlichung im Dienstblatt der
Universität des Saarlandes folgenden Monats in Kraft. Sie betrifft für den
ersten Nachweis die Studenten, die im Wintersemester 1967/68 für ein Fach
der Philosophischen Fakultät immatrikuliert worden sind.
Saarbrücken, den 13. Dezember 1967
Der Rektor
Professor Dr. Maihofer