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(2) Für die Auswahl der Bewerber, die zugelassen werden können, ist in
erster Linie der Grad der voraussichtlichen Eignung für ein erfolgreiches
wissenschaftliches Studium im gewählten Studienfach maßgebend. Bei der
Feststellung der voraussichtlichen Eignung sind zu berücksichtigen:
1. die Bewertungen der Leistungen des Bewerbers im Nachweis der allgemeinen
Vorbildung ($ 2 Abs. 2 Nr. 1 der immatrikulationsordnung),
besondere Leistungen, die der Bewerber im gewählten Studienfach oder
auf einem verwandten Fachgebiet erbracht hat.
(3) Bei der Auswahl unter Bewerbern gleichen Eignungsgrades sind
1. die Bewerber zurückzusetzen, denen auch ohne die beantragte Zulassung
die Aufnahme oder die Fortführung des zu dem von ihnen in erster Linie
angestrebten Studienziel führenden Studiums an der Universität des Saarlandes
möglich ist,
die Bewerber zu bevorzugen, die eine Nichtzulassung übermäßig hart
treffen würde, weil sie aus besonderem Grund
(a) an. einer früheren Aufnahme des Studiums gehindert waren (Zurückstellung
wegen Zulassungsbeschränkung, Wehrdienst, wirtschaftliche
Gründe für die Verzögerung oder Unterbrechung der Vorbildung u. ä.)
oder
(b) an der Aufnahme oder an der Foriführung des Studiums an einer anderen
Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes gehindert sind
(wirtschaftliche Gründe für ein Studium in der Nähe des Heimatortes, zu
befürchtende anderweitige Nichtzulassung aus landsmannschaftlichen
Gründen u. ä.).
(4) Der Zulassungsausschuß soll für die Auswahl nach Absatz 2 und 3 nähere
Bestimmungen treffen.
{5) In Abweichung von den Bestimmungen der Absätze 2 bis 4 werden Bewerber
bevorzugt zugelassen, die von der Zulassungsbeschränkung nur deshalb
betroffen werden, weil sie durch Ableistung des Wehrdienstes an einem
früheren Beginn des Studiums gehindert wurden.
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Diese Anordnung tritt mit der Verkündung im Dienstblatt der Universität in
Kraft, Sie gilt bis zum 30. September 1968.
Für das Sommersemester 1968 können zugelassen werden:
für das Studium der Anglistik 26 Studienbewerber
für das Studium der Germanistik 44 Studienbewerber
für das Studium der Französischen Philologie 39 Studienbewerber
für das Studium der Geographie 19 Studienbewerber
für das Studium der Geschichte 35 Studienbewerber
Für die Aufnahme des Studiums der Psychologie werden keine Studienbewerber
angenommen.
Saarbrücken, den 6. Dezember 1967
Der Rektor
Professor Dr. Maihofer