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Anordnung
über die Zulassungsbeschränkung für das Studium der Medizin,
der Zahnheilkunde und der Pharmazie
vom 6. Dezember 1967
Der Senat der Universität des Saarlandes hat gemäß $ 6 der Immatrikulationsordnung
vom 11. Januar 1967 (Dienstblatt S. 99 ff.) unter Mitwirkung der Medizinischen
Fakultät und der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät im
Einvernehmen mit dem Minister für Kultus, Unterricht und Volksbildung folgende
Anordnung beschlossen, die hiermit verkündet wird:
Mit Rücksicht auf die vorhandenen Lehrkräfte, Hörsäle, Instituts- und Seminareinrichtungen,
deren Größe bzw. Anzahl einen ordnungsgemäßen Lehr- und
Forschungsbetrieb anders nicht zulassen, werden zum Sommersemester 1968
für das Studium der Medizin, der Zahnheilkunde und der Pharmazie keine Bewerber
zur Aufnahme des Studiums angenommen.
Saarbrücken, den 9. Februar 1968
Der Rektor
Professor Dr. Maihofer