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(3) Die Hauptprüfung besteht aus:
1. einer schriftlichen Prüfung,
2. einer mündlichen Prüfung.
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Schriftliche Prüfung
(1) Bewerber um den Grad eines Diplom-Dolmetschers haben folgende schriftliche
Prüfungsleistungen zu erbringen:
1. im Prüfungsfach erste Fremdsprache:
a) einen fremdsprachlichen Aufsatz über ein Thema aus einem vom Bewerber
gewählten und vom Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses
genehmigten landeskundlichen Spezialgebiet (Zeit: 4 Stunden),
Übersetzung eines gemeinsprachlichen Textes aus der Fremdsprache
(Zeit: 2 Stunden),
Kurzbericht in der Muttersprache über einen in der Fremdsprache gehaltenen
Vortrag (Vortragszeit: 15 — 20 Minuten, Wiedergabezeit: 40
Minuten),
Kurzbericht in der Fremdsprache über einen in der Muttersprache gehaltenen
Vortrag (Vortragszeit: 15 — 20 Minuten, Wiedergabezeit: 40
Minuten),
2. im Prüfungsfach zweite Fremdsprache:
a) Übersetzung eines gemeinsprachlichen Textes aus der Fremdsprache
(Zeit: 3 Stunden),
Kurzbericht in der Muttersprache über einen in der Fremdsprache gehaltenen
Vortrag (Vortragszeit: 15 — 20 Minuten, Wiedergabezeit: 40
Minuten),
3. im Sachfach:
Die Bearbeitung eines oder mehrerer Themen
(Zeit: 4 Stunden).
(2) Bewerber um den Grad eines Diplom-Übersetzers haben folgende schriftliche
Prüfungsleistungen zu erbringen:
1. im Prüfungsfach erste Fremdsprache:
a) einen fremdsprachlichen Aufsatz über ein Thema aus einem vom Bewerber
gewählten und vom Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses
genehmigten landeskundlichen Spezialgebiet (Zeit: 4 Stunden),
5) Übersetzung eines Textes aus einem vom Bewerber gewählten Fachgebiet
in die Fremdsprache (Zeit: 2 Stunden),
Übersetzung eines Textes aus einem vom Bewerber gewählten Fachgebiet
aus der Fremdsprache (Zeit: 2 Stunden),
Übersetzung eines stilistisch schwierigen gemeinsprachlichen Textes
aus der Fremdsprache (Zeit: 3 Stunden),