Full text : 1968 (0012)

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Prüfungsfächer

Prüfungsfächer der Vorprüfung sind:
1. eine erste Fremdsprache,
2. eine zweite Fremdsprache.

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Prüfungsleistungen

(1) Die Vorprüfung ist eine schriftliche Prüfung.
(2) Es sind folgende Prüfungsleistungen zu erbringen:
1. im Prüfungsfach erste Fremdsprache:
a) Übersetzung eines gemeinsprachlichen Textes in die Fremdsprache
(Zeit: 2 Stunden),
b) Übersetzung eines gemeinsprachlichen Textes aus der Fremdsprache
(Zeit: 2 Stunden),
Bearbeitung von Themen aus dem Bereich der Landeskunde in der
Fremdsprache (Zeit: 2 Stunden),
2. im Prüfungsfach zweite Fremdsprache:
a) Übersetzung eines gemeinsprachlichen Textes in die Fremdsprache
(Zeit: 2 Stunden),
b) Übersetzung eines gemeinsprachlichen Textes aus der Fremdsprache
(Zeit: 2 Stunden).

Ss

13

Zeuanis

Auf Grund der bestandenen Vorprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das der
geschäftsführende Vorsitzende des Prüfungsamtes unterzeichnet. (Siehe Anlage
 IV).

1. Hauptprüfung für Diplom-Dolmetscher und
Diplom-Übersetzer

S 14

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Die Zulassung zur Hauptprüfung setzt voraus:
! ein Studium von zwei Semestern nach Bestehen der Vorprüfung gemäß dem
Studiengang für Diplom-Dolmetscher bzw. Diplom-Übersetizer, davon mindestens
 ein Semester am Dolmetscher-Institut der Universität des Saarlandes,

die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar mit sprachwissenschaftlicher
Themenstellung,
            
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