ANDERUNG
der
Satzung der Untersuchungsstelle für Verkehrstauglichkeit
an der Universität des Saarlandes
vom 6. Dezember 1967
Der Senat der Universität des Saarlandes hat gemäß Artikel 5 der Universitätsverfassung
folgende Änderung der Satzung der Untersuchungsstelle für Verxehrstauglichkeit
an der Universität des Saarlandes vom 10. Februar 1965
(Dienstblatt S. 5) beschlossen, die hiermit verkündet wird:
n 8 3 Satz 2 werden die Worte „der Nervenklinik“ ersetzt durch die Worte
„des Instituts für gerichtliche Psychologie und Psychiatrie“,
Saarbrücken, den 6. Dezember 1967
Der Rektor
Professor Dr. Maihofer