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Die Anlage zur
Ordnung
betreffend die Veröffentlichung studentischer Flugblätter, Aushänge und Plakate
durch studentische Gruppen und Organisationen auf dem Gelände der
Universität des Saarlandes vom 12. Januar 1966 (Dienstblatt S. 2)
erhält folgende Fassung:
Gemäß 8 1 der Ordnung betreffend die Veröffentlichung studentischer Flugblätter,
Aushänge und Plakate durch studentische Gruppen und Organisationen
auf dem Gelände der Universität des Saarlandes vom 12. Januar 1966 in
der Fassung vom 25, September 1968 erteile ich die allgemeine Genehmigung.
Die Befugnis zur Prüfung der in der Ordnung genannten Voraussetzungen
übertrage ich auf den Präsidenten der Studentenschaft, Ist der Präsident der
Studentenschaft der Auffassung, daß die Voraussetzungen der Ordnung nicht
erfüllt sind, so soll er den Antrag dem Rektor vorlegen.
Saarbrücken, den 25. September 1968
Der Rektor
Professor Dr. W. Maihofer