IT —-Anhang
I
zur Studiengebührenordnung der Universität des Saarlandes
Gebührenbefreiung an der Universität des Saarlandes genießen die Stipendiaten
der folgenden Einrichtungen der Begabtenförderung, sofern sie materiell
gefördert werden:
1. Alexander-von-Humboldt-Stiftung
2. Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk
3. Deutsch-Französisches Jugendwerk
4. Deutscher Akademischer Austauschdienst
5. Evangelisches Studienwerk Villigst
5. Friedrich-Ebert-Stiftung
7. Friedrich-Naumann-Stiftung
8. Fulbright-Stiftung
9. Katholischer Akademischer Austauschdienst
10. Konrad-Adenauer-Stiftung
11. Kultusministerium des Saarlandes
12. Stadt Saarbrücken
13. Stiftung Mitbestimmung
14. Stiftung Volkswagenwerk
15. Studienstiftung des Deutschen Volkes
16. Vereinigung der Freunde der Universität des Saarlandes
Anhang 1
zur Studiengebührenordnung der Universität des Saarlandes
Gebührenbefreiung an der Universität des Saarlandes genießen die folgenden
Mitglieder der Studentenschaft:
1. der Präsident der Studentenschaft
2. der Vizepräsident der Studentenschaft
3. die übrigen Mitarbeiter der Studentenschaft (Referenten)
4. der Präsident, der Vizepräsident und die Referenten der Fachschaft Medizin
5. die Vertreter in den Fakultätsräten und im Senat
6. der Vorsitzende des Ältestenrates der Studentenschaft
7. der Vorsitzende des Studentischen Parlaments
8. die Redakteure der Studentenzeitschrift „Speculum“
93. der Geschäftsführer der Studentenzeitschrift „Speculum“