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Änderung und Ergänzung der Ordnung über die Gebühren und
Beiträge der Studenten, Gasthörer und Schüler vom 14. Juli 1967
Vom 23. Juli 1968
Die Universität des Saarlandes hat gemäß 8 2 Abs. 2 des Universitäts-Gesetzes
in der Fassung vom 20. März 1964 (Amtsblatt Seite 229) mit Zustimmung des
Ministers für Kultus, Unterricht und Volksbildung folgende Änderung und Ergänzung
der Ordnung über die Gebühren und Beiträge der Studenten, Gasthörer
und Schüler für das Jahr 1967 vom 26. Januar 1967 (Dienstblatt 1966 ff
Seite 112 ff) in der Fassung der Ordnung für das Jahr 1968 vom 14. Juli 1967
/Dienstblatt 1966 ff Seite 188) erlassen. die hiermit verkündet wird.
I. 8 4 Abs, 3 der Ordnung erhält folgende Fassung
„Der Rektor kann
1. die Gebühren ganz oder teilweise stunden;
2, in den Fällen der Absätze 1 und 2 die volle oder teilweise Rückerstatiung
der Immatrikulationsgebühr genehmigen.“
IL. Die Ordnung wird wie folgt ergänzt:
3
Gebührenbefreiung
(1) Studierende der Universität des Saarlandes sind von der Immatrikulationsgebühr
befreit, wenn sie
1. Studienförderung nach dem Honnefer Modell genießen;
2. unter die Begabtenförderung der in Anhang | aufgeführten Einrichtungen
fallen;
3. bei der Studentenschaft in einer der in Anhang 1 aufgeführten Stellungen
mindestens ein Semester lang tätig sind; .
Austauschstudenten sind und Gegenseitigkeit der Gebührenzahlung durch
die ausländische Hochschule gewährleistet ist.
(HI) Studierende der Universität des Saarlandes sind von der immatrikulations-